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BQM-Verfahrensablauf

Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann eine Teilnahme am BQM-Programm bei der Agrarmarketinggesellschaft (AMG) beantragen. Die Anmeldung zur Systemteilnahme wie auch die Zusendung der Richtlinienkataloge an Interessierte erfolgt nach telefonischer Anfrage bzw. nach schriftlicher Beantragung. Anschließend versendet die AMG die entsprechenden Unterlagen und Anmeldeformulare. Die Checklisten sind zudem auch im Downloadbereich leicht zu finden.

Landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht in Sachsen-Anhalt produzieren sowie Beratungsunternehmen, Institutionen und Verbände werden selbstverständlich die entsprechenden Richtlinienkataloge ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Den Betrieben wird freigestellt, bei der Einführung von BQM die Hilfe eines Beraters in Anspruch zu nehmen (Zugelassene Berater - siehe unter Liste Berater).

Eine Beratung ist fakultativ. Ist jedoch auf Grund der Komplexität ratsam. Wenn der Betrieb alle Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt, meldet der Berater oder der Betrieb sich bei der AMG für das Zertifizierungsverfahren an (schriftlich, telefonisch oder per Fax). Daraufhin beauftragt die AMG ein Zertifizierungsunternehmen für die Zertifizierung im Betrieb. Nach erfolgter Zertifizierung erhält der Betrieb die Zertifizierungsurkunde, die für drei Jahre ihre Gültigkeit behält. In dieser Zeit ist dem Zertifizierungsunternehmen jährlich eine schriftliche Bestätigung durch ein zugelassenes Beratungsunternehmen oder einer Prüfstelle über die betriebliche Einhaltung der BQM-Kriterien zuzuleiten. Dieses Formblatt steht für Teilnehmer im Downloadbereich bereit (Zwischenbericht BQM-LW)

Nach dem dritten Jahr erfolgt die Re-Zertifizierung.