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Sachsen-Anhalt Zukunft – Die Corona-Soforthilfe

Aufgrund der gegenwärtigen Coronakrise hat das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen eines Sofortprogrammes schnelle und unbürokratische Hilfe zugesichert. In einer gefassten Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für KMU mit bis zu 50 Beschäftigen, Kleinstunternehmen und Solo-Beschäftigten sollen die wirtschaftlichen Folgen für Sie abgemildert werden und Ihnen somit Unterstützung zuteil werden.

Das eigentliche Antragsverfahren wird über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgewickelt. Die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH möchte bei der schnellen Umsetzung/Beantragung dieses Programmes ihre Hilfeleistung bei der Beantragung für all unsere Partner anbieten. Dieses, um für Sie das Verfahren zu vereinfachen und Ihnen bei der Antragstellung beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Um die Hilfeleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie den ausgefüllten Antrag an die IB Sachsen-Anhalt per Mail senden. Ausführliche Informationen sowie die Antragsformulare können Sie im Folgenden herunterladen.

Unsere zuständigen Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gern beratend zur Verfügung.

Für den Bereich Landwirtschaft:

Für die Bereiche Ernährungswirtschaft/Gastronomie:

Für den Bereich Gastronomie:

Sachsen-Anhalt Zukunft - Darlehen für Kleinunternehmen

Ergänzend zum oben beschriebenen Corona-Soforthilfeprogramm bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrage des Landes kleinen und Kleinstunternehmen die Möglichkeit, zur Liquiditätssicherung ein Darlehen zu beantragen.

Weitere Informationen sowie alle Antragsunterlagen finden Sie unter:

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen.html